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Der Kanton treibt den hindernisfreien Zugang zu Tram und Bus voran

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Im Bundesgesetz zur Behindertengleichstellung (BehiG) ist festgehalten, dass bis Ende 2023 alle Tram- und Bushaltestellen im Rahmen der Verhältnismässigkeit hindernisfrei gestaltet werden müssen. Diesen Vorgaben werden heute zahlreiche baselstädtische Haltestellen nicht gerecht. Der Regierungsrat beantragt deshalb beim Grossen Rat Mittel in der Höhe von CHF 37.7 Mio. für den Zeitraum 2017-2021
Medienmitteilung

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