Die Basler Staatsanwaltschaft informierte über den Abschluss eines Verfahrens mit Fokus BVB (Linie 3). Sie hält fest, dass es im Zusammenhang mit dem Bau der Tramverlängerung nach Saint-Louis zu keinen strafrechtlich relevanten Handlungen gekommen ist. Die Linie wird am 9. Dezember 2017 eröffnet.
Medienmitteilung (Staatsanwaltschaft BS)
Medienmitteilung (Staatsanwaltschaft BS)