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Keine strafrechtlich relevanten Handlungen

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Die Basler Staatsanwaltschaft informierte über den Abschluss eines Verfahrens mit Fokus BVB (Linie 3). Sie hält fest, dass es im Zusammenhang mit dem Bau der Tramverlängerung nach Saint-Louis zu keinen strafrechtlich relevanten Handlungen gekommen ist. Die Linie wird am 9. Dezember 2017 eröffnet.
Medienmitteilung (Staatsanwaltschaft BS)

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